­

Gebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage werden Entwässerungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.

In Gelsenkirchen erfolgt eine getrennte Veranlagung zu Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Grundlage hierfür ist die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen erlassene Entwässerungsgebührensatzung.

Anschlussbeiträge werden nicht erhoben.

Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Entwässerungsgebühren im Normalfall. Für den größten Teil der Grundstückseigentümer sind diese Gebühren zutreffend. Für Gebührenpflichtige, welche Verbandsbeitrage oder Abgaben direkt an einen Abwasserverband entrichten, sowie für Gebührenpflichtige, die unmittelbar in eine Anlage/Einrichtung der Wasserverbände einleiten, gelten abweichende Entwässerungsgebühren. Diese finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen.


Gebührenmaßstab
Einheit
Gebühr 2024
Schmutzwassergebühren
Frischwasserbezug
m3
3,09 €
Niederschlagswassergebühren
Überbaute/Befestigte Fläche
m2
1,50 €

Schmutzwassergebühren

Gebührenmaßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die von der GELSENWASSER AG bis zu einem festen Termin des Vorjahres gelieferte und in Rechnung gestellte Frischwassermenge. Berechnungsmaßstab ist der Kubikmeter.

Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt werden, z. B. aufgrund der Gartenbewässerung (sog. "Verlustwassermengen") werden grundsätzlich auf Antrag gebührenmindernd berücksichtigt. Der Nachweis der Verlustwassermengen obliegt dem Grundstückseigentümer. Der Nachweis ist durch den Einbau eines separaten Zwischenzählers zu führen. Die Zählerstände des Zwischenzählers sind Gelsenkanal unaufgefordert zum Stichtag 31.10. mitzuteilen.

Ein Merkblatt sowie entsprechende Formulare finden Sie zum Download.

Niederschlagswassergebühren

Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Zur Einsparung von Niederschlagswassergebühren besteht die Möglichkeit, Niederschlagswasser von der Kanalisation "abzukoppeln", d.h. nicht mehr in die öffentliche Kanalisation einzuleiten oder zu nutzen. Hierdurch können Gebühren eingespart werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "naturnahe Regenwasserbewirtschaftung".


Gebührenbescheide

Die entsprechenden Gebührenbescheide werden von der Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen, versendet.

Die Ansprechpartner hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Ansprechpartner Gebührenbescheide

Niederschlagswassergebühren

Christin Kallenbach

Schmutzwassergebühren

Claudia Fromme

PDF Entwässerungsgebührensatzung Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Gelsenkirchen vom 08.12.2023 Stand: 03. Januar 2024 Copyright: Stadt Gelsenkirchen PDF jetzt herunterladen
PDF Zusammenstellung der Flächen Zusammenstellung der Flächen zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage Stand: 06. Februar 2019 Copyright: AGG Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen
PDF Antrag Gartenwasserzähler Antrag auf Ermittlung der gebührenmindernden Verlustwassermengen Stand: 04. September 2020 Copyright: Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen
PDF Jahresmeldung Gartenwasserzähler Vorlage zur Mitteilung der gebührenmindernden Verlustwassermengen. Einreichung bis zum 31.10. eines Jahres erforderlich. Stand: 29. September 2020 Copyright: Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen
PDF Merkblatt Gartenwasserzähler Merkblatt mit Informationen zum Einbau eines Gartenwasserzählers. Stand: 09. Juni 2020 Copyright: Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen



Wir sind für Sie da.

Wenn es um die Planung, den Bau und den Betrieb der Stadtentwässerung in Gelsenkirchen geht. Wir sind täglich im Einsatz, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gelsenkirchen einen hohen Entwässerungskomfort zu bieten.

Die Kanalisation ist eine im Untergrund verborgene Welt. Obwohl sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche wichtige Aufgaben unseres täglichen Lebens erfüllt, beziehungsweise erst ermöglicht, wird sie in der Regel nicht wahrgenommen.

Sie funktioniert im Hintergrund.

Das Ziel unserer Arbeit ist es, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gelsenkirchen eine funktionierende Kanalisation verbunden mit dem bestmöglichen Entwässerungskomfort bereitzustellen - jetzt und in der Zukunft.

Störung melden.

Sollten Sie eine Störung der Kanalisation feststellen, können Sie diese bei uns melden.

Beispiele:

  • Klappernde Schachtdeckel
  • Verstopfte Straßenabläufe (Gullys)
  • Aus der Kanalisation austretendes Wasser
  • Rückstau in Ihrer Grundstücks­entwässerungsanlage (bspw. überfluteter Keller)
  • Geruchsbelästigungen aus der Kanalisation
­

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Cookies von Drittanbietern
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.gelsenkanal.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies von Drittanbietern

Cookies von Drittanbietern, die eingebunden werden um personalisierte Anzeigen für Sie auszuliefern.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden