Gebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage werden Entwässerungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
In Gelsenkirchen erfolgt eine getrennte Veranlagung zu Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Grundlage hierfür ist die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen erlassene Entwässerungsgebührensatzung.
Anschlussbeiträge werden nicht erhoben.
Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Entwässerungsgebühren im Normalfall. Für den größten Teil der Grundstückseigentümer sind diese Gebühren zutreffend. Für Gebührenpflichtige, welche Verbandsbeitrage oder Abgaben direkt an einen Abwasserverband entrichten, sowie für Gebührenpflichtige, die unmittelbar in eine Anlage/Einrichtung der Wasserverbände einleiten, gelten abweichende Entwässerungsgebühren. Diese finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen.
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Gebührenmaßstab
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Einheit
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Gebühr 2026
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Schmutzwassergebühren
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Frischwasserbezug
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m3
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3,52 €
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Niederschlagswassergebühren
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Überbaute/Befestigte Fläche
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m2
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1,64 €
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Schmutzwassergebühren
Gebührenmaßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die von der GELSENWASSER AG bis zu einem festen Termin des Vorjahres gelieferte und in Rechnung gestellte Frischwassermenge. Berechnungsmaßstab ist der Kubikmeter.
Niederschlagswassergebühren
Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist der Quadratmeter.
Wie können Entwässerungsgebühren gespart werden?
Durch den Einsatz von wassersparende Haushaltsgegenstände können Sie nicht nur Ihren Frischwasserverbrauch senken, sondern auch die Menge an Schmutzwasser, die anfällt, reduzieren. Dies hat den Vorteil, dass sich die entsprechenden Gebühren verringern.
Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt werden, z.B. aufgrund der Gartenbewässerung (sog. „Verlustwassermengen“) werden grundsätzlich auf Antrag gebührenmindernd berücksichtigt. Der Nachweis der Verlustwassermengen obliegt dem Grundstückseigentümer. Der Nachweis ist durch den Einbau eines separaten Zwischenzählers zu führen. Die Zählerstände des Zwischenzählers sind Gelsenkanal unaufgefordert zum Stichtag 31.10. mitzuteilen.
Von den Abzugsmengen für die Gartenbewässerung ist das sog. Pool-Wasser abzuziehen, wenn der Pool über den gleichen Wasserhahn mit Wasseruhr gespeist wird. Denn Pool-Wasser ist Schmutzwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG (Wasser, welches durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert worden ist – z.B. durch den Eintrag von Sonnencreme, Chlor usw.) Daher ist Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken/Pools verwendet wird, Schmutzwasser und ist somit über die städtischen Abwasseranlagen zu entsorgen. Für dieses Wasser darf keine Gebührenreduzierung beantragt werden.
Ein Merkblatt sowie entsprechende Formulare finden Sie zum Download.
Zur Einsparung von Niederschlagswassergebühren besteht die Möglichkeit, Niederschlagswasser von der Kanalisation „abzukoppeln“, d.h. nicht mehr in die öffentliche Kanalisation einzuleiten oder zu nutzen. Sind die Voraussetzungen auf Ihrem Grundstück gegeben, kann das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden, z.B. über eine Flächenversickerung, eine Mulde oder Rigole.
Begrünte Dachflächen, die technisch so ausgestattet sind, dass sie auf Dauer einen Teil des anfallenden Niederschlagswassers nicht der öffentlichen Abwasseranlage zuführen, werden auf Antrag der Gebührenpflichtigen nur mit der Hälfte der relevanten Fläche gebührenmäßig veranlagt.
Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr kann durch den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage, die zur Gartenbewässerung genutzt wird, erzielt werden. Bei Regewassernutzungsanlagen ohne Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation, entfällt die Gebühr für das, von der angeschlossenen Fläche, anfallende Niederschlagswasser. Außerdem wir der Frischwasserverbrauch gesenkt. Wenn ein Notüberlauf vorhanden ist, ist der Nachweis der Gebührenreduzierung durch eine geeignete Zähleinrichtung nachzuweisen. Notüberläufe mit Anschluss an die öffentliche Mischwasserleitung müssen gegen Rückstau gesichert werden.
Bei einer Regenwassernutzungsanlage die Brauchnutzungsanlagen betrieben wird, wird das gesammelte Niederschlagswasser für z. B. die Toilettenspülung genutzt und somit als Schmutzwasser der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt. Hierbei wird sowohl die Niederschlagswasser- als auch die Frischwassergebühr reduziert. Für die notwendigen Mengenermittlungen sind geeignete Zähleinrichtung zu installieren.
Viele Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung von Flächen und das Versickern von Regenwasser werden gefördert. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten im „Förderkompass Klima“ der Stadt Gelsenkirchen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter „naturnahe Regenwasserbewirtschaftung“.
Gebührenbescheide
Die entsprechenden Gebührenbescheide werden von der Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen, versendet.
Die Ansprechpartner hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Ansprechpartner Gebührenbescheide
Ansprechpartner
Downloads
PDF Entwässerungsgebührensatzung Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Gelsenkirchen vom 19.12.2025 Stand: 05. Januar 2026 Copyright: Stadt Gelsenkirchen PDF jetzt herunterladen
PDF Zusammenstellung der Flächen Zusammenstellung der Flächen zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage Stand: 06. Februar 2019 Copyright: AGG Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen
PDF Antrag Gartenwasserzähler Antrag auf Ermittlung der gebührenmindernden Verlustwassermengen Stand: 25. April 2024 Copyright: Gelsenkanal PDF jetzt herunterladen