Überflutungsschutz
Grundsätzlich sind zwei Arten von Überflutungen zu unterscheiden:
- Überflutung durch Gewässerhochwasser
- Überflutung bei Starkregen
Überflutung durch Gewässerhochwasser
Auch wenn der letzte Deichbruch in Gelsenkirchen in weiter Vergangenheit (1946) liegt, besteht grundsätzlich eine Gefahr durch Überflutungen, die von den Gewässern im Stadtgebiet ausgehen. Im Falle des Versagens der Hochwasserschutzeinrichtungen (beispielsweise Deiche) kann es aufgrund der Polderlage (Tieflage) des Stadtgebietes zu großflächigen Überflutungen kommen. Weitere Informationen und Links zu Kartenwerken erhalten Sie bei der Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt.
Überflutung bei Starkregen
Bei Starkregenereignissen kann die öffentliche Abwasseranlage die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Es kommt zunächst zu einem Rückstau des Wassers in der Kanalisation und in den privaten Anschlussleitungen. Bei extremen Niederschlagsereignissen tritt Wasser aus der öffentlichen und privaten Kanalisation aus und führt zu einem Wassereinstau an Geländetiefpunkten.
In Hanglagen besteht Gefahr durch sehr schnell abfließendes Oberflächenwasser. Beides kann zu Verkehrsbeeinträchtigungen und zu Schäden an Gebäuden, ggf. sogar zu Personenschäden, führen.
Ob sich Ihr Grundstück in einem Tiefpunkt befindet, können Sie der Starkregengefahrenkarte entnehmen. Um zur Starkregengefahrenkarte zu gelangen, klicken sie bitte auf diesen Link oder auf die untere Abbildung.
Weitere Informationen zum Thema, insbesondere wie Sie sich und Ihr Eigentum schützen können, finden sie im Downloadbereich am Ende der Seite und auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen.
Ansprechpartner
Gefährdungen durch Rückstau, Oberflächenwasser, Grundwasser oder Reinigung von Kraftfahrzeugen
Rainer Offergeld
0209 / 169-6318
Downloads



