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Compliance und Hinweisgeber

Wertemanagement

Wir sprechen von Wertemanagement statt von Compliance! Unser Wertemanagement geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs an uns selbst und an unsere Geschäfts- und Marktpartner dar. Insoweit baut es auf dem Leitbild der Gelsenwasser-Gruppe auf.

Das Wertemanagement haben wir proaktiv gestaltet und verfolgen damit verschiedene Ziele. Es soll eine unternehmenseinheitliche Wertekultur schaffen und die Unternehmenswerte in den betrieblichen Alltag integrieren. Der Mut zur Entscheidung wird beim Mitarbeitenden entwickelt und die Handlungskompetenz gefördert. Jeder Mitarbeitende wird geschult - bei uns schulen nur eigene Mitarbeitende.

Das Instrument ist der Entscheidungskompass blau-grün. Er strukturiert den Prozess der Entscheidungsfindung und gibt Hilfestellung zur Anwendung der Unternehmensgrundwerte.

Im Mittelpunkt stehen nicht Richtlinien und Anweisungen, sondern eine offene Unternehmens- und Kommunikationskultur. Jeder ist verantwortlich!

Wenn in einem Unternehmen gegen interne Richtlinien oder Gesetze verstoßen wird, sind die Verantwortlichen darauf angewiesen, dass solche Sachverhalte auch gemeldet werden. Beschäftigte und Externe sind deshalb aufgefordert, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Auf diese Weise gehen Sie aktiv gegen Unrecht vor und bewahren sowohl Beschäftigte als auch das gesamte Unternehmen vor Schaden.

Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern

Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde von der EU die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt wird. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme für Compliance-Hinweise einzurichten. Dies soll es Hinweisgebenden leichtmachen, auf Verstöße hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen keine Nachteile entstehen.

Interne-Meldestelle
Meldung von Compliance-Verstößen

Die Meldung von Compliance-Verstößen war bisher per Brief, E-Mail, Telefon oder persönlich möglich. Zusätzlich haben wir nun einen digitalen Meldekanal eingerichtet. Mit der Hintbox ist es nun besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und der empfangenden Stelle.

Hier geht es zur HINTBOX

Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich weiterhin direkt an die Ansprechpartnerin wenden.

Sabine Bohlenz, Koordinatorin Wertemanagement-Gremium, Willy-Brandt-Alle 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon 0209 / 708-788.

Externe Meldestellen

Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Externe Meldestelle zuständig für
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG) alle externen Meldungen soweit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) § 21 HinSchG
Bundeskartellamt § 22 HinSchG
weitere externe Meldestellen § 23 HinSchG

Wir sind für Sie da.

Wenn es um die Planung, den Bau und den Betrieb der Stadtentwässerung in Gelsenkirchen geht. Wir sind täglich im Einsatz, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gelsenkirchen einen hohen Entwässerungskomfort zu bieten.

Die Kanalisation ist eine im Untergrund verborgene Welt. Obwohl sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche wichtige Aufgaben unseres täglichen Lebens erfüllt, beziehungsweise erst ermöglicht, wird sie in der Regel nicht wahrgenommen.

Sie funktioniert im Hintergrund.

Das Ziel unserer Arbeit ist es, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gelsenkirchen eine funktionierende Kanalisation verbunden mit dem bestmöglichen Entwässerungskomfort bereitzustellen - jetzt und in der Zukunft.

Störung melden.

Sollten Sie eine Störung der Kanalisation feststellen, können Sie diese bei uns melden.

Beispiele:

  • Klappernde Schachtdeckel
  • Verstopfte Straßenabläufe (Gullys)
  • Aus der Kanalisation austretendes Wasser
  • Rückstau in Ihrer Grundstücks­entwässerungsanlage (bspw. überfluteter Keller)
  • Geruchsbelästigungen aus der Kanalisation
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